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Vorbeugender Brandschutz

Die Feuerwehr wirkt nach der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung und Brandverhütungsschau im Baugenehmigungsverfahren, fachberatend für die Baurechtsbehörde der Stadt Reutlingen mit.

Aufgaben des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes
  • Beratung von Bauherren, Architekten und Fachplaner bei der Planung von Neu- und Umbauten und bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes.
  • Stellungsnahmen zu Bauvorhaben
  • brandschutztechnische Kontrolle bei Veranstaltungen.
  • Unterstützung von Kindergärten und Schulen bei der Brandschutzerziehung.