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Die Feuerwehr wirkt nach der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung und Brandverhütungsschau im Baugenehmigungsverfahren, fachberatend für die Baurechtsbehörde der Stadt Reutlingen mit.

Aufgaben des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes
- Beratung von Bauherren, Architekten und Fachplaner bei der Planung von Neu- und Umbauten und bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes.
- Stellungsnahmen zu Bauvorhaben
- brandschutztechnische Kontrolle bei Veranstaltungen.
- Unterstützung von Kindergärten und Schulen bei der Brandschutzerziehung.
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