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Die Aufgaben der Feuerwehr sind sehr vielfältig. Entsprechend dem Feuerwehrgesetz hat die Feuerwehr Gefahren für den Einzelnen und das Gemeinwesen abzuwehren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnliche Ereignisse entstehen (§ 2.Abs.1 Feuerwehrgesetz - FwG):
- Brandbekämpfung
- Technische Hilfeleistung
- Abwehrender Umweltschutz
- Vorbeugender Brandschutz mit den Gebieten Brandschutzprüfung / Brandverhütung
- Feuersicherheitswachdienst
- Gefahrenvorbeugung
- Brandschutzaufklärung
- Aufgaben Notfallvorsorge und Geschäftsstelle für den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)
- Katastrophenschutz (Aufgaben eines Amtes 38)
Im Katastropheneinsatz außerhalb Reutlingens stellt die Feuerwehr Reutlingen
- 2 Brandschutzzüge
- 1 Zug Technische Hilfe
- Sonderfahrzeuge wie Drehleiter, Kranwagen, und
- ABC-Komponenten ab.
Für Bundesaufgaben wird bei der Feuerwehr Reutlingen eine
- ABC-Komponente und
- weitere Einheiten, je nach Lage, vorgehalten
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