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Die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr liegen an den traditionellen Standorten in den Stadtteilen.
Die Freiwillige Feuerwehr unterstützt die Berufsfeuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Pro Jahr rückt die Freiwillige Feuerwehr etwa 500 - 600 mal aus.
Leitung der Freiw. Feuerwehr
Die
Leitung der Freiw. Feuerwehr liegt beim Feuerwehrkommandanten, der zwei weitere Stellvertreter hat.
Ein Stellvertreter ist hauptamtlich tätig und gleichzeitig Stv. Amtsleiter. Ein weiterer Stellvertreter stellt die
Freiw. Feuerwehr. Der Stv. Freiw. Feuerwehrkommandant wird von den aktiven Angehörigen der Freiw. Feuerwehr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
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Kommandant Harald Herrmann |
Stv. Kommandant Dr.Georg Belge |
Stv. FF Kommandant Gerhard Nagel |
Aufgaben
Jeden Monat müssen alle Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr mind. zwei Übungsdienste durchführen, wobei der Übungszeitraum und die Unterrichtsthemen vom Abteilungskommandanten in Absprache mit dem Abteilungsausschuss der jeweiligen Feuerwehrabteilung festgelegt werden.
Zu jeder Tages- und Nachtzeit werden die Einsätze, die im Zuständigkeitsbereich der Freiwilligen Feuerwehrabteilung liegen, erledigt. Ab der Gefahrenabwehrstufe 2 rückt die Berufsfeuerwehr mit aus. Die Alarmierung erfolgt über Meldeempfänger.
Persönliche Voraussetzungen für den Dienst in der
Freiw. Feuerwehr
Bewerber für die Freiwillige Feuerwehr müssen
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- und innerhalb des Zuständigkeitsbereiches ihrer Freiwilligen Feuerwehr wohnen oder arbeiten,
- geistig und körperlich nach ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet sein,
das heist, sie müssen
- gesund sein,
- einige körperliche Fähigkeiten nachweisen,
- nicht wegen vorsätzlich begangener Taten vorbestraft sein.
Freistellung vom Wehrdienst
Wehrpflichtige haben die Möglichkeit, alternativ zum Wehrdienst sich für insgesamt 6 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz also z.B. bei der Freiwilligen Feuerwehr, zu verpflichten. Hierdurch kann der Feuerwehrmann vom Wehrdienst freigestellt werden.
Die abzuleistende Dienstpflicht wird in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, d.h. an Abenden und Wochenenden durch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen Übungen und Einsätzen im Umfang von etwa 200 Stunden pro Jahr erbracht.
Auskünfte
Weiter Auskünfte erteilt, neben jedem Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehrabteilung auch die Abteilung Einsatzunterstützung innerhalb der Bürozeiten unter
Tel: +49 7121 / 303-1600.
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