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Bevölkerungsschutz in Deutschland
Mit dem Ende des kalten Krieges und der Auflösung der bipolaren
Weltordnung zu Beginn der 90er-Jahre wurde der deutsche Zivilschutz den
außenpolitischen Rahmenbedingungen angepasst.
Bedrohung
Neue Formen der Bedrohung
und weniger beachtete Risiken haben inzwischen an Bedeutung gewonnen.
Tiefgreifende sicherheitspolitische Veränderungen, bedingt durch ethnische
Konflikte, politischer Extremismus und religiöser Fundamentalismus können zu
regionalen Krisen eskalieren.
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben auf drastische Weise
verdeutlicht, wie verletzlich unsere hochkomplexe Gesellschaft und deren
kritische und versorgende Infrastrukturen sind. Aber auch andere Ereignisse, wie
besonders schwere Havarien und Unfälle sowie Naturrisiken bedrohen die
Infrastruktur.
Stürme wie der Orkan „Lothar“ und meteorologische Extremereignisse wie
das Hochwasser 2002 an der Elbe und 2005 in Bayern haben diese Gefahr ebenso
veranschaulicht, wie das tragische, wenn auch für die Bewohner der
Bodenseeregion insgesamt noch glimpfliche verlaufende Flugzeugunglück von
Überlingen.
Wie nahe solche Ereignisse plötzlich werden können
wurde deutlich, als der Norden Reutlingens durch ein
Hochwasser im August 2002 stark betroffen war.
Der Bund hat durch die Hinzuziehung von Experten begonnen,
konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung der zivilen
Sicherheitsvorsorge in Deutschland zu erarbeiten. Diese wurden von der
Innenministerkonferenz im Jahre 2002 als
"Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in
Deutschland"
verabschiedet.
Die zentralen Aussagen decken sich weitgehend mit den konzeptionellen
Überlegungen vom Deutschen Städtetag und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren (AGBF) zur Fortentwicklung des Zivil- und
Katastrophenschutzes.
Strategie zum Schutz der Bevölkerung
Feuerwehren und Rettungsdienste bilden flächendeckend das Rückrat der
lokalen Gefahrenabwehr. Die Länder verstärken und unterstützen die kommunalen
Einrichtungen und Einheiten bei der Vorsorge und Abwehr von Gefahren, vorrangig
im überörtlichen und überregionalen Einsatz.
Der Bund sorgt darüber hinaus für den Schutz der Bevölkerung vor
Gefahren und Risiken, die von Krisen, militärischen Konflikten und Kriegen
ausgehen. Zu diesem Zwecke unterhält der Bund spezielle Ressourcen, ergänzt den
Katastrophenschutz der Länder und leistet durch die Bundesanstalt „THW“ und die
Bundeswehr ggf. Amtshilfe.
Selbstschutz als zentrales Element des Bevölkerungsschutzes
Ein wichtiges Glied in der Gefahrenabwehr und Notfallvorsorge ist der
Bürger selbst. Er muss das richtige Verhalten in Notsituationen kennen und sich
bis zum Tätigwerden der Hilfsdienste selbst helfen und versorgen können.
Bei außergewöhnlichen Schadenslagen wird das Gefahrenmanagement u.U. gar
nicht in vollem Umfang und sofort zur Hilfeleistung für jeden einzelnen Bürger
zur Verfügung stehen können.
Bei Ereignissen wie
Erdbeben, Epidemien usw. muss damit gerechnet werden, dass Teile des
professionellen Hilfeleistungssystems ausgeschaltet und nicht einsatzfähig
sind.
Dann kommt es umso mehr auf
die Fähigkeiten der Bürger an, sich und andere Menschen in unmittelbaren Umfeld
zunächst selbst zu schützen und Hilfeleistungen durch zu führen.
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