Anhebung der Sonderaltersgrenze für Beamte des Einsatzdienstes bei der Feuerwehr
MdL Hagen Kluck informiert sich bei der Berufsfeuerwehr Reutlingen
Anlässlich der Hauptversammlung der Feuerwehr Reutlingen fand Stadtbranddirektor Harald Herrmann kritische Worte zur Dienstrechtsreform des Landes. Er lud den Reutlinger Landtagsabgeordneten und Stadtrat, Hagen Kluck, der gleichzeitig innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion ist, zu einer Dienstschicht bei "seiner" Feuerwehr nach Reutlingen ein, um sich selbst ein Bild über die enormen physischen und psychischen Belastungen der Männer und Frauen im Einsatzdienst zu machen.
Herr MdL Hagen Kluck hat diese Einladung angenommen und am 2. Juni 2010 die
Wachabteilung A der Berufsfeuerwehr bei ihrem Dienst begleitet. Herr MdL
Hagen Kluck konnte sich selbst ein Bild von den physischen und pyschischen
Belastungen des Feuerwehrdienstes machen. Er hat in dieser Dienstschicht
aktiv am Dienstsport, an 2 Übungen und an einem Einsatz teilgenommen. Auch
Frau Oberbürgermeisterin Barbara Bosch besuchte Herrn Kluck in der
Mittagszeit auf der Feuerwache und erkundigte sich nach seinen gemachten
Erfahrungen und Eindrücken.
Hagen Kluck äußerte sich am Ende seines Dienstes überrascht über die hohen
Anforderungen des Feuerwehrdienstes. Insbesondere sei er überrascht von
der ausgeklügelten Organisation der Feuerwehr, der klaren Strukturen, vom
Kameradschaftsgeist und des "Aufeinander angewiesen seins" gewesen.
Trotz seiner Tätigkeit als Stadtrat, in der er die Feuerwehr Reutlingen
bereits seit Jahrzehnten begleite, hätte er diese Zusammenhänge so im
Detail noch nie gesehen.
Zur Dienstrechtsreform sagte MdL Kluck, er könne zwar nichts versprechen,
wollte sich jedoch dafür verwenden, dass mit dem Koalitionspartner eine
Kompromislösung angestrebt werde, dass die Einsatzbeamten, die rd. 41,5
Dienstjahre erreicht hätten, auf eigenen Antrag ohne Abschläge in den
Ruhestand gehen könnten. Stadtbranddirektor Harald Herrmann bedankte sich
bei Herrn Kluck, dass er sich vor Ort kundig und alle Tätigkeiten des
Feuerwehralltages mitgemacht hätte. Für dieses Engagement ernannte Herrmann
den Landtagsabgeordneten zum Ehrenfeuerwehrmann der Berfusfeuerwehr.
Weiterer Hintergrund:
Die Lebensarbeitszeit der Einsatzbeamten in der Feuerwehr soll im Rahmen
der Dienstrechtsreform des Landes Baden-Württemberg von 60 auf 62 Jahre
angehoben werden. Feuerwehrkommandant Herrmann hält dies für nicht
leistbar. Alle medizinischen Studien und die Erfahrung, so auch in
Reutlingen, sprechen dagegen. Vor allem, weil die Feuerwehrleute eine
verlängerte Arbeitszeit haben, Schichtdienst leisten, im Dienst erheblichen
Belastungen durch Hitze, Feuer und Rauch ausgesetzt sind und ab dem 50.
Lebensjahr sogar jährlich ihre körperliche Fitness und ihre
Leistungsfähigkeit über die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Grundsatz
G 26 (Atemschutztauglichkeit) nachweisen müssen. Zudem sind die
Löschzugstärken in den letzten Jahren von früher 22 Mann auf heute 10-12
Mann reduziert worden. In Reutlingen ist der Löschzug tagsüber mit 11
Einsatzkräften, bei Nacht mit 9 Kräften besetzt.
Die hohen physischen und psychischen Belastungen - die sich aus dem
Schicht- und Einsatzdienst ergeben - werden heute bereits von vielen
Feuerwehrangehörigen zwischen 55 und 60 Jahren nicht mehr erfüllt.
Daher sollten Feuerwehrleute mit 62 Jahren nicht mehr unter Atemschutz zur
Menschenrettung in ein brennendes Gebäude geschickt werden müssen. Mit der
Anhebung der Sonderaltersgrenze für Einsatzkräfte der Feuerwehr wird aus
Sicht des Reutlinger Feuerwehrkommandanten, auch der Sicherheitsstandard in
den Städten deutlich abgesenkt. Die Erfahrungen seit Einrichtung der
Berufsfeuerwehr in Reutlingen zeigte, dass 3 von 4 Mitarbeiter der
Berufsfeuerwehr die jetzige Dienstaltersgrenze nicht bei voller
Leistungsfähigkeit erreichten. In zwei Fällen konnten die Mitarbeiter
erfolgreich im Rathaus untergebracht werden.
In Einzelfällen wird die Unterbringung von Berufsfeuerwehrangehörigen
innerhalb der Stadtverwaltung auch weiterhin gelingen können. Aufgrund des
bei der Stadtverwaltung vorgenommenen Stellenabbaues in den vergangenen
Jahren wird dies jedoch zusehens schwieriger werden.
Könnten die Feuerwehrleute nicht innerhalb der Stadtverwaltung
untergebracht werden - was aufgrund der speziellen Feuerwehrlaufbahn nicht
einfach ist - so hätten die Feuerwehrleute erhebliche Abschläge in ihrer
Versorgung hinzunehmen.
Die Feuerwehr unterscheidet sich in von anderen Laufbahnen dahingehend,
dass bei den kommunalen Berufsfeuerwehren für rund 80 % der Mitarbeiter
die Lebensarbeitszeit im mittleren feuerwehrtechnischen mittleren Dienst
(in den Besoldungsgruppen A 7 - A 9) beginnt und auch endet. Der Dienst
ist zudem dadurch gekennzeichnet, dass fast alle Mitarbeiter der Feuerwehr
zu der operativen Dienstleistung, also der "kämpfenden" Truppen in den
Funktionen Truppmann, Truppführer, Fahrzeugführer oder Gruppenführer
gehören. Die Mitarbeiter des gehobenen (ca. 18 %) und höheren Dienstes
(1,2 %) versehen zwar einen hohen Anteil von Bürotätigkeiten, leisten
jedoch in Führungsfunktionenals Einsatzleiter knapp 50 %
Einsatztätigkeiten und sind somit dem operativen Dienst mit dem gleichen
körperlichen Anforderungsprofil der Beamten im Einsatzdienst zuzuordnen.
Innendienststellen, wie sie beispielsweise bei der Polizei aufgrund der
Präventions- und Ermittlungsarbeit sowie in der reinen Administration
(Führungsaufgaben in den Direktionen und Präsiden) vorhanden sind, gibt es
bei der Feuerwehr nicht. Die von der Landesregierung angestrebte
Gleichbehandlung der Tätigkeiten der Polizei und der Feuerwehr ist daher
nicht durchgängig vergleichbar. Die von Bayern angestrebte Lösung, dass die
Einsatzbeamten der Feuerwehr mit Vollendung des 60. Lebensjahres nach mind.
20 Jahren Einsatzdienst (Schichtdienst) abschlagsfrei in den Ruhestand
versetzt werden könnten, oder die Versetzung in den Ruhestand mit 60 Jahren
nach 40 vollendeten Dienstjahren wäre aus der Sicht der Reutlinger
Feuerwehr ein anzustrebender Kompromiss.
|