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Stadt
Reutlingen in höhere Feuerwehrklasse eingestuft – Reutlinger Firmen kann die
zweitniedrigste Feuerversicherungsprämie eingeräumt werden |
Der „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)“
stuft auf Antrag die Städte und Gemeinden in sog. Feuerwehrklassen ein. Dabei
wird zur Berechung der Prämien für Industrie-Feuerversicherungen und
Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen eine Bewertung der öffentlichen
Feuerwehr vorgenommen.
In die Bewertung fällt die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
(Einsatzstärke und Einhaltung der Hilfsfristen), die vorhandenen Alarmierungs-
und Brandmeldeeinrichtungen, die personelle und technische Ausstattung zur
Bekämpfung industrieller Großbrände, die vorhandenen Löschfahrzeuge mit hoher
Pumpenleistung, die Anzahl der Atemschutzgeräte und die Leistungsfähigkeit der
Löschwasserversorgung.
Die Einstufung in eine Feuerwehrklasse kann vom betreffenden Feuerversicherer
bei der technischen Risikobewertung eines Gewerbe- und Industriebetriebes
individuell berücksichtigt werden.
Gemeinden mit Freiw. Feuerwehr können in die Klassen 2 – 5
Gemeinden mit ständig besetzten Feuerwachen bis in Feuerwehrklasse 6 und
Gemeinde mit einer Abteilung Berufsfeuerwehr in die Feuerwehrklassen 5
bis 10
eingestuft werden.
Der bisherige „Ortslöschrabatt“ wurde für die Gewerbe- und
Industriebetriebe in der Stadt Reutlingen letztmals zum 01. Januar 1990 vom
damaligen Verband der Schadensversicherer (VdS) von 4% auf 6% angehoben.
Seither hat sich die Stadt Reutlingen, insbesondere aber auch die Feuerwehr
Reutlingen enorm weiterentwickelt. Die Stadt hat neben einer leistungsfähigen
Freiwilligen Feuerwehr zum 01.01.2004 eine Berufsfeuerwehr eingerichtet.
Auf Initiative der Feuerwehr Reutlingen wurde nun der öffentliche
abwehrende Brandschutz, die Feuermelde- und Alarmierungstechnik sowie die
Löschwasserversorgung in der Stadt Reutlingen im Oktober 2007 neu bewertet.
Die Neubewertung führte nun dazu, dass die Stadt Reutlingen ab November
2007 in der Feuerwehrklasse 8 geführt wird. Reutlingen befindet sich somit in
der zweithöchsten Feuerwehrklasse, was von einer hohen Qualität des Brand- und
Gefahrenschutzes zeugt.
D.h., durch die höhere Einstufung fallen die Versicherungsbeiträge für
Gewerbe- und Industriebetriebe günstiger aus.
Nach der Höherbewertung setzt der
GDV seine Mitgliedsunternehmen über die Einstufung in Kenntnis. Diese können
die ermittelte Feuerwehrklasse dann als Grundlage für eine individuelle
Risikobewertung beim Abschluss von Versicherungsverträgen in der industriellen
Feuerversicherung verwenden.
Dazu zählt beispielsweise die Industrie-Feuerversicherung und die
Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung Ob sich dadurch Vorteile für das
einzelne Unternehmen ergeben, muss im Einzelfall mit der Versicherung geklärt
werden.
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