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Besondere Fürsorgepflicht
des Staates |
Sorge um künftige Unfallversicherung beunruhigt
Freiwillige Einsatzkräfte auch in Reutlingen
Von Holger Dahlhelm
Reutlinger General-Anzeiger
Bei den bevorstehenden
Reformen der Unfallversicherung dürfen freiwillige Feuerwehrleute nicht
schlechter gestellt werden als bisher. Mit Sorge betrachtet die Leitung der
Berufsfeuerwehr und der 13 ehrenamtlichen Abteilungen Reutlingens die Planungen
auf Bundesebene und hat sich über den Landesfeuerwehrverband an das
Baden-Württembergische Sozialministerium gewandt, wie Kommandant Harald
Herrmann dem GEA sagte.
Vorsorglich jedenfalls:
„Die Neuregelung war schon Teil der Koalitionsvereinbarung. Aber was sie im
Detail bedeutet, wissen wir noch gar nicht.“ Im Hintergrund stehen Forderungen
der Arbeitgeber, sie bei den Beiträgen zu Unfallversicherung generell zu
entlasten, nicht allein im Blick auf Angehörige der Rettungsdienste. Aber dabei
dürfen Feuerwehrleute, die Einschränkungen bei Beruf und Freizeit in Kauf
nehmen, um anderen Menschen bei Bränden und Unglücken zu Hilfe eilen, keine
Nachteile haben, sagt Harald Herrmann. Ohnehin riskieren sie im Dienst häufig
Leben und Gesundheit.
Nach Berechnungen des Deutschen Feuerwehrverbandes könnte
es, wenn die bisherigen Strukturpläne in der Unfallversicherung zum Tragen
kommen, bei verletzungsbedingter Erwerbsunfähigkeit zu Einbußen bis 400 Euro
monatlich und mehr kommen. Gerade die Bedingungen bei ihren Jugend- und
Altersabteilungen seien zu berücksichtigen. „Wer die Rentenzahlungen auf das
aktive Erwerbsleben begrenzt“ so Deutschlands Feuerwehrpräsident Hans Peter
Kröger ( Berlin),“verkennt diese Besonderheiten“.
Deshalb könnte die
Bereitschaft zum freiwilligen Feuerwehrdienst in der Bevölkerung zurückgehen
und den Katastrophenschutz schwächen, warnen Fachleute. In ihrer Antwort, die
auch Kommandant Herrmann zugeleitet worden ist, greift Baden-Württembergs
Sozialministerin Monika Stolz die Bedenken auf und unterstreicht die „besondere
Fürsorgepflicht des Staates“ gegenüber
den Angehörigen der Feuerwehr.
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