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Piloten
der Feuerwehrluftbeobachtung sind im Einsatz |
Pressemitteilung
des Innenministeriums Baden-Württemberg
Innenminister Heribert Rech: „Luftüberwachung ist
ein sehr wichtiges Instrument im Kampf gegen Waldbrände“
„Auf Grund der erhöhten Waldbrandgefahr sind ab
sofort die Flugzeuge der landesweiten Feuerwehrluftbeobachtung wieder im
Einsatz“. Das teilte Innenminister Heribert Rech am Donnerstag, 26. April 2007,
in Stuttgart mit. Wegen der ungewöhnlich hohen Temperaturen und der langen
Trockenheit würden die Beobachtungsflüge bereits jetzt gestartet. Vor allem am
Wochenende steige die Gefahr von Waldbränden erfahrungsgemäß an, da dann
besonders viele Menschen im Wald und auf Feldwegen unterwegs seien. Das gelte
ganz besonders auch für den bevorstehenden Maifeiertag.
„Eine kleine Unachtsamkeit wie
eine Glasscherbe oder ein im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem
Katalysator kann dann schon genügen, um einen Flächenbrand zu entfachen“, so
Rech. Die Piloten der Luftüberwachung könnten bei ihren Flügen kleine
Brandherde früh erkennen und durch die schnelle Alarmierung der
Löschmannschaften Schlimmeres verhindern. Außerdem könnten die Piloten die
Helfer am Boden in den oftmals schwer einsehbaren Waldgebieten optimal zum
Brandherd dirigieren. „Die Luftüberwachung ist ein sehr wichtiges Instrument im
Kampf gegen Waldbrände. Sie hilft optimal bei der Erkundung der Lage und unterstützt
die Einsatzleitung perfekt“, so Rech.
Die
Feuerwehrluftbeobachtung sei nach den Waldbrandkatastrophen der 1970er Jahre
vom Innenministerium und der Forstverwaltung ins Leben gerufen worden und
existiere in Baden-Württemberg seit 1981. Auf zwei Stützpunkte verteilt sei
eine flächendeckende Beobachtung des gesamten Landes gewährleistet. Der
Stützpunkt Karlsruhe decke die Rheinschiene vom Rhein-Neckar-Kreis bis zur
Schweizer Grenze und im Osten das Gebiet bis zum Enzkreis ab. Das Einsatzgebiet
der Piloten am Stützpunkt Esslingen reiche vom Main-Tauber-Kreis bis zum
Bodenseekreis sowie vom Kreis Ludwigsburg bis zum Ostalbkreis. Im Einsatz seien
meist gecharterte einmotorige Sportmaschinen.
Auch Landesbranddirektor
Hermann Schröder warnte ausdrücklich vor der erhöhten Waldbrandgefahr und
erinnerte an die Regeln, die bei Spaziergängen im Wald eingehalten werden
müssen:
Vom
1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
Feuer machen ist nur an den offiziell
fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Bei besonders hoher
Waldbrandgefahr können die örtlichen Forstämter auch dort das Feuer machen
untersagen.
Grillen
im Wald ist auch auf mitgebrachten Grillgeräten verboten.
Offenes
Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt
sein. Bei der momentanen Trockenheit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer
verzichtet werden.
Auch
an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen
vollkommen gelöscht werden.
„Kommt es doch zu einem Brand oder wird ein
unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf dem Feld entdeckt, ist es wichtig,
schnellstmöglich die Feuerwehr über die Rufnummer 112 zu alarmieren und dabei
möglichst präzise Ortsangaben zu machen“, so der Landesbranddirektor.
Waldbrandgefahrenprognose im Internet unter: http://www.agrowetter.de/Agrarwetter/waldix.htm
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