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Piloten der
Feuerwehrluftbeobachtung sind im Einsatz |
„Auf Grund der erhöhten Waldbrandgefahr sind ab
diesem Wochenende die Flugzeuge der landesweiten Feuerwehrluftbeobachtung
wieder verstärkt im Einsatz“, sagte Innenminister Heribert Rech am 21. Juli
2006, in Stuttgart. Vor allem am Wochenende steige die Gefahr von Waldbränden
erfahrungsgemäß an, da dann besonders viele Menschen im Wald und auf Feldwegen
unterwegs seien. „Eine kleine Unachtsamkeit, wie eine Glasscherbe oder ein im
hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Katalysator kann dann schon genügen, um
einen Flächenbrand zu entfachen“, so Rech.
Die Piloten der Luftüberwachung könnten bei ihren
Flügen kleine Brandherde früh erkennen und durch die schnelle Alarmierung der
Löschmannschaften Schlimmeres verhindern. Außerdem könnten die Piloten die
Helfer am Boden in den oftmals schwer einsehbaren Waldgebieten optimal zum
Brandherd dirigieren. „Die Luftüberwachung ist ein sehr wichtiges Instrument im
Kampf gegen Waldbrände. Sie hilft optimal bei der Lageerkundung und unterstützt
die Einsatzleitung perfekt“, so Rech.
Die Feuerwehrluftbeobachtung sei nach den
Waldbrandkatastrophen der 1970er Jahre vom Innenministerium und der
Forstverwaltung ins Leben gerufen worden und existiere in Baden-Württemberg
seit 1981. Auf zwei Stützpunkte verteilt sei eine flächendeckende Beobachtung
des gesamten Landes gewährleistet. Der Stützpunkt Karlsruhe decke die
Rheinschiene vom Rhein-Neckar-Kreis bis zur Schweizer Grenze und im Osten das
Gebiet bis zum Enzkreis ab. Das Einsatzgebiet der Piloten am Stützpunkt
Esslingen reiche vom Main-Tauber-Kreis bis zum Bodenseekreis sowie vom Kreis
Ludwigsburg bis zum Ostalbkreis. Im Einsatz seien meist gecharterte einmotorige
Sportmaschinen.
Auch Landesbranddirektor Hermann Schröder warnte
ausdrücklich vor der erhöhten Waldbrandgefahr und erinnerte an die Regeln, die
bei Spaziergängen im Wald eingehalten werden müssen:
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein
grundsätzliches Rauchverbot.
Feuer machen ist nur an den offiziell fest
eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt. Bei besonders hoher
Waldbrandgefahr können die örtlichen Forstämter auch dort das Feuer machen
untersagen.
Grillen im Wald ist auch auf mitgebrachten
Grillgeräten verboten.
Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss
mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei der momentanen
Trockenheit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden.
Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer
beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollkommen gelöscht werden.
„Kommt es doch zu einem Brand oder wird ein
unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf dem Feld entdeckt, ist es wichtig,
schnellstmöglich die Feuerwehr über die Rufnummer 112 zu alarmieren und dabei
möglichst präzise Ortsangaben zu machen“, so der Landesbranddirektor.
Zusatzinformation:
Waldbrandgefahrenprognose im Internet unter:
http://www.agrowetter.de/Agrarwetter/waldix.htm
Quelle:Innenministerium
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