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Rauchmelder für
Privatwohnungen |
Interview von Thomas Scholz vom
Südwestrundfunk SWR 4 mit
Dietrich Knobloch, zuständig für den
Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz
bei der Feuerwehr Reutlingen
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Herr Knobloch,
auch der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg fordert seit
Jahren, Rauch- bzw. Brandmelder in Privatwohnungen zur Pflicht zu machen. Es
ging ja bislang über Jahrhunderte auch ohne. Warum sind denn Brandmelder in
Privatwohnungen aus ihrer Sicht wünschenswert und notwendig?
Knobloch: Jährlich etwa 600 Brandtote, rund 5.000 Brandverletzte
und immense Sachschäden im häußlichen Bereich sind erschreckende Zahlen, die
für sich selbst sprechen. Die meisten der Brandtoten sterben durch ein Feuer in
der eigenen Wohnung und in den meisten Fällen nicht durch Flammeneinwirkung,
sondern durch eine Rauchvergiftung.
Zwei Drittel aller Todesopfer bei Bränden werden nachts im Schlaf
überrascht, denn Rauch ist schneller und lautloser als Feuer. Ein weit
verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass man Rauch im Schlaf riechen oder
schmecken könne. Der Mensch ist im Schlaf nicht in der Lage Brandrauch
wahrzunehmen. Einige Brandopfer hätten durch die Auslösung des
Rauchmelderalarms mit Sicherheit gerettet werden können, schwere Verletzungen
wären zu vermeiden und Sachschäden würden erheblich geringer ausfallen.
Da schon das kurzzeitige Einatmen von Brandrauch tödlich sein kann,
ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in der Wohnung. Ich kann nur jedem
empfehlen, seine Wohnung mit Rauchmeldern zu sichern und deren Funktion
regelmäßig zu überprüfen. Der geringe Preis, der die Anschaffung von
Rauchmeldern heute kostet, sollte es der eigenen Sicherheit und der der Familie
wert sein.
Nun gibt es ja viele Modelle in unterschiedlichen Preislagen - das
kann den Käufer verwirren. Aber es gibt auch ein Prüfzeichen, an dem man gut
funktionierende Rauchmelder erkennt. Welches Prüfzeichen ist das?
Knobloch: Typgeprüfte und für ihren Verwendungszweck zugelassene
Heimrauchmelder sind am VdS-Zeichen – dem Prüfzeichen des Verbandes der
Schadensversicherer und der VdS-Zulassungsnummer erkennbar. Bei derart
gekennzeichneten Rauchmeldern kann sich der Käufer darauf verlassen, dass er
ein zuverlässiges Gerät erworben hat. Andere Produktkennzeichnungen wie z.B.
das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ oder das CE-Konformitätszeichen oder
Hinweise auf Sicherheitsnormen sagen für sich allein noch nichts über die
Funktion und Wirksamkeit eines Produktes aus.
Vor dem Kauf muss ich wissen, wieviel Melder ich brauche. Muss denn
in jedes Zimmer eines?
Knobloch: Die Feuerwehr empfiehlt, mindestens einen Rauchmelder pro
Etage zu installieren. Dieser ist dann am besten im Flur der Wohnung
anzubringen. Optimal ist der Schutz allerdings erst dann, wenn in jedem Raum
der Wohnung ein Rauchmelder vorhanden ist. In Bad oder Küche ist jedoch zu
Bedenken, dass es zu einer Fehlauslösung durch Wasser- oder Küchendämpfe kommen
kann.
Und wo hänge ich die auf: müssen die mitten an die Zimmerdecke
oder
reicht's auch ein bißchen getarnt - oben auf dem Schrank oder in
einer Ecke?
Knobloch: In der Wohnung müssen die Melder an der Decke der Räume
montiert werden, da bei einem Brand der Rauch als erstes zur Zimmerdecke steigt
und dort sehr früh den Melder auslöst. Im Hotelzimmer kann der Rauchmelder
notfalls auch auf einem Schrank abgelegt, besser aber noch mit einem
Klebestreifen an der Zimmerdecke befestigt werden.
Hinweise zur richtigen Anordnung und Montage eines Rauchmelders
können der Montageanleitung entnommen werden, die jedem typgeprüften und
zugelassenen Heimrauchmelder beigepackt sein muss.
Wichtig vielleicht auch noch eines: es gibt Rauchmelder - die
melden also den Rauch. Es gibt aber auch sogenannte Ionisations-Rauchmelder.
Von denen raten sie ab. Warum?
Knobloch: Auch Ionisations-Rauchmelder, sogenannte I-Melder, melden
Rauch. Ionisations-Rauchmelder arbeiten nach dem Ionisationsprinzip, weswegen
diese Rauchmelder radioaktive Präparate beinhalten. Radioaktive Stoffe können
im Falle einer Freisetzung eine Gesundheitsgefahr darstellen, weshalb für
diesen Rauchmeldertyp auch eine Umgangsgenehmigung nach der
Strahlenschutzverordnung erforderlich ist. Mein Tipp: Verwenden sie nur
optische Rauchmelder, die nach dem gefahrlosen fotoelektronischen Prinzip
arbeiten.
Vielen Dank Dietrich Knobloch von der Reutlinger Feuerwehr.
Und bei Detailfragen helfen natürlich ihre örtlichen Feuerwehren
weiter und beraten Sie.
SWR4 BW - da sind wir daheim.
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