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Rauchmelder für Privatwohnungen

 

 

Interview von Thomas Scholz vom
Südwestrundfunk SWR 4 mit
Dietrich Knobloch, zuständig für den
Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz
bei der Feuerwehr Reutlingen

Herr Knobloch,

auch der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg fordert seit Jahren, Rauch- bzw. Brandmelder in Privatwohnungen zur Pflicht zu machen. Es ging ja bislang über Jahrhunderte auch ohne. Warum sind denn Brandmelder in Privatwohnungen aus ihrer Sicht wünschenswert und notwendig?

Knobloch: Jährlich etwa 600 Brandtote, rund 5.000 Brandverletzte und immense Sachschäden im häußlichen Bereich sind erschreckende Zahlen, die für sich selbst sprechen. Die meisten der Brandtoten sterben durch ein Feuer in der eigenen Wohnung und in den meisten Fällen nicht durch Flammeneinwirkung, sondern durch eine Rauchvergiftung.

Zwei Drittel aller Todesopfer bei Bränden werden nachts im Schlaf überrascht, denn Rauch ist schneller und lautloser als Feuer. Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass man Rauch im Schlaf riechen oder schmecken könne. Der Mensch ist im Schlaf nicht in der Lage Brandrauch wahrzunehmen. Einige Brandopfer hätten durch die Auslösung des Rauchmelderalarms mit Sicherheit gerettet werden können, schwere Verletzungen wären zu vermeiden und Sachschäden würden erheblich geringer ausfallen.

Da schon das kurzzeitige Einatmen von Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in der Wohnung. Ich kann nur jedem empfehlen, seine Wohnung mit Rauchmeldern zu sichern und deren Funktion regelmäßig zu überprüfen. Der geringe Preis, der die Anschaffung von Rauchmeldern heute kostet, sollte es der eigenen Sicherheit und der der Familie wert sein.

Nun gibt es ja viele Modelle in unterschiedlichen Preislagen - das kann den Käufer verwirren. Aber es gibt auch ein Prüfzeichen, an dem man gut funktionierende Rauchmelder erkennt. Welches Prüfzeichen ist das?

Knobloch: Typgeprüfte und für ihren Verwendungszweck zugelassene Heimrauchmelder sind am VdS-Zeichen – dem Prüfzeichen des Verbandes der Schadensversicherer und der VdS-Zulassungsnummer erkennbar. Bei derart gekennzeichneten Rauchmeldern kann sich der Käufer darauf verlassen, dass er ein zuverlässiges Gerät erworben hat. Andere Produktkennzeichnungen wie z.B. das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ oder das CE-Konformitätszeichen oder Hinweise auf Sicherheitsnormen sagen für sich allein noch nichts über die Funktion und Wirksamkeit eines Produktes aus.

Vor dem Kauf muss ich wissen, wieviel Melder ich brauche. Muss denn in jedes Zimmer eines?

Knobloch: Die Feuerwehr empfiehlt, mindestens einen Rauchmelder pro Etage zu installieren. Dieser ist dann am besten im Flur der Wohnung anzubringen. Optimal ist der Schutz allerdings erst dann, wenn in jedem Raum der Wohnung ein Rauchmelder vorhanden ist. In Bad oder Küche ist jedoch zu Bedenken, dass es zu einer Fehlauslösung durch Wasser- oder Küchendämpfe kommen kann.

Und wo hänge ich die auf: müssen die mitten an die Zimmerdecke oder
reicht's auch ein bißchen getarnt - oben auf dem Schrank oder in einer Ecke?

Knobloch: In der Wohnung müssen die Melder an der Decke der Räume montiert werden, da bei einem Brand der Rauch als erstes zur Zimmerdecke steigt und dort sehr früh den Melder auslöst. Im Hotelzimmer kann der Rauchmelder notfalls auch auf einem Schrank abgelegt, besser aber noch mit einem Klebestreifen an der Zimmerdecke befestigt werden.
Hinweise zur richtigen Anordnung und Montage eines Rauchmelders können der Montageanleitung entnommen werden, die jedem typgeprüften und zugelassenen Heimrauchmelder beigepackt sein muss.

Wichtig vielleicht auch noch eines: es gibt Rauchmelder - die melden also den Rauch. Es gibt aber auch sogenannte Ionisations-Rauchmelder. Von denen raten sie ab. Warum?

Knobloch: Auch Ionisations-Rauchmelder, sogenannte I-Melder, melden Rauch. Ionisations-Rauchmelder arbeiten nach dem Ionisationsprinzip, weswegen diese Rauchmelder radioaktive Präparate beinhalten. Radioaktive Stoffe können im Falle einer Freisetzung eine Gesundheitsgefahr darstellen, weshalb für diesen Rauchmeldertyp auch eine Umgangsgenehmigung nach der Strahlenschutzverordnung erforderlich ist. Mein Tipp: Verwenden sie nur optische Rauchmelder, die nach dem gefahrlosen fotoelektronischen Prinzip arbeiten.

Vielen Dank Dietrich Knobloch von der Reutlinger Feuerwehr.

Und bei Detailfragen helfen natürlich ihre örtlichen Feuerwehren weiter und beraten Sie.

SWR4 BW - da sind wir daheim.

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