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Neue
Geräteprüfordnung für die Feuerwehr |
Der
Bundesverband der Unfallkassen hat unter Berücksichtigung der aktuellen Normen
die "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" (GUV-G
9102) überarbeitet.
Insbesondere bei den Feuerwehr-Haltegurten,
den Sprungrettungsgeräten, den Lufthebern, den Multifunktionsleitern, den Saug-
und Druckschläuchen, den Hubrettungsfahrzeugen und den hydraulischbetätigten
Rettungsgeräten hat es Änderungen gegeben. Zudem wurden die Begriffe
"Sachkundige" und "Sachverständige" aktualisiert. Außerdem
wurde die vom Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und
zivile Verteidigung erstellte Liste aller bei den Feuerwehren benötigten
feuerwehrtechnischen Ausrüstungen und Geräte sowie der persönlichen
Schutzausrüstung mit den erforderlichen Prüfungen und Fristen fortgeführt.
Die
Neufassung der Geräteprüfordnung (Ausgabe Juni 2005) ist auf der Internetseite
der Unfallkasse Baden-Württemberg herunterzuladen.
Grundsätze für
die Prüfung der Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (Geräteprüfordnung)
Stand Juni 2005
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