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Brandschutztipps zum Jahreswechsel

Trotz aller Warnungen kommt es Jahr für Jahr beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Bränden mit großen finanziellen und materiellen Schäden sowie zu Unfällen, die nicht selten zu bleibenden gesundheitlichen Schäden führen. Helfen Sie mit, dass Sie in diesem Jahr nicht einen Jahreswechsel erleben, den Sie Ihr ganzes Leben nicht mehr vergessen werden.

Die Feuerwehr rät

Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. Schwarzmarkt-Ware und selbstgebastelte Feuerwerkskörper können unberechenbar heftig explodieren!
Feuerwerkskörper der BAM-Klasse II dürfen ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden. Zündung nur im Freien, niemals in Räumen!
Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk bereits am Silvester-Nachmittag in Ruhe und mit klarem Verstand lesen!
Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, liegen lassen! Sie sind unberechenbar und können später noch explodieren; Blindgänger in einem Eimer Wasser unschädlich machen.
Böller (egal welcher Größe), Raketen und Geschosse aus Schreckschusswaffen nie gegen Menschen und Tiere richten.
Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg vom Balkon aus. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Bitte beachten Sie auch, dass die Raketen und Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können.
In der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen!
Für Entstehungsbrände Feuerlöscher oder gefüllten Wassereimer bereithalten.
Wenn ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht ist: 1. Raum verlassen, 2. Türen schließen, 3. Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren, 4. Feuerwehr erwarten und einweisen.
Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser, Schnee oder Eis mindestens 10 Minuten lang kühlen.

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